Garantiebedingungen
Für alle ritter Geräte leistet ritterwerk eine 2-jährige Herstellergarantie, gerechnet ab Kaufdatum und nach Maßgabe der EU-Gewährleistungsrichtlinien. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 437 ff. BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Herstellergarantie gilt für alle innerhalb der europäischen Union verkauften Geräte.
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir kostenlos alle Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir das Gerät ganz oder in Teilen ersetzen oder ausbessern.
Eine Garantiereparatur oder ein Garantieersatz verlängert nicht die Garantiezeit – weder für die ersetzten Teile noch für das ganze Gerät.
Alle über die vorstehende Garantie hinausgehenden Schadensersatzansprüche, unter anderem Ansprüche auf Ersatz des Montageaufwands, sind ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind natürliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, Verschleißteile wie z.B. die Schärfe des Rundmessers und Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau, die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, durch unbefugte Eingriffe in das Gerät sowie Veränderungen an Gerät, Netzkabel oder Netzstecker entstehen.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass dem Gerät bei der Einsendung der Kaufbeleg beiliegt.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie das Gerät zur Garantie-Reparatur schicken. Wir senden Ihnen einen vorbereiteten Paketaufkleber zur kostenfreien Rücksendung.
Garantiebedingungen Einbausysteme
gültig für ritter Einbausysteme mit Rechnungsdatum ab 01. Januar 2015
Über die oben beschriebene Herstellergarantie hinaus leistet ritterwerk für alle ritter Einbausysteme, welche nach dem 01.01.2015 im Rahmen eines Werkvertrags (d.h. mit einer individuell geplanten Küche) verkauft und von Fachpersonal (Küchenmonteur, Schreiner etc.) montiert bzw. eingebaut wurden, eine 5-jährige Herstellergarantie, gerechnet ab Kaufdatum. Als Nachweis gilt der Kaufbeleg der kompletten Küche. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 437 ff. BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Herstellergarantie gilt für alle innerhalb der europäischen Union verkauften Geräte.
Garantiegeber:
ritterwerk GmbH
Industriestraße 13
82194 Gröbenzell
Telefon: 08142 / 44016-0
Telefax: 08142 / 44016-70
E-Mail: info@ritterwerk.de